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Alte Solaranlagen

Bald endet die 20-jährige EEG-Förderung für viele Photovoltaikanlagen. Welche Optionen es dann gibt und welche sich lohnen, erfahren Sie hier.

Photovoltaikanlagen, die seit 2004 in Betrieb sind, fallen Ende 2024 aus der EEG-Förderung. Ab 2025 erhalten Betreiber für eingespeisten Strom nicht mehr die bisherige Vergütung von über 50 Cent pro Kilowattstunde, sondern den sogenannten Marktwert Solar, der 2023 bei 7,2 Cent pro Kilowattstunde lag und 2024 voraussichtlich geringer ausfallen wird.

Alte Solaranlagen

Alternativen zur bisherigen Vergütung

  1. Volleinspeisung: Betreiber können weiterhin den gesamten Strom ins Netz einspeisen und ab 2025 den Marktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale erhalten.
  2. Eigenverbrauch: Ein Teil des Stroms kann selbst verbraucht werden, um weniger teuren Strom aus dem Netz zu beziehen. Die Umstellung erfordert elektrotechnische Arbeiten, die mindestens 200 Euro kosten, kann aber auch teurer werden, wenn größere Modernisierungen nötig sind.

Für überschüssigen Strom erhalten Betreiber ebenfalls die Anschlussvergütung, also den Marktwert Solar abzüglich der Kostenpauschale. Laut Verbraucherzentrale kann der wirtschaftliche Weiterbetrieb auch kleiner Anlagen möglich sein, wenn keine größeren Modernisierungen nötig sind.

Schritte vor der Entscheidung

Die Anlage sollte von einem Fachbetrieb auf mechanische und elektrische Sicherheit geprüft werden. Ein solcher Check kostet etwa 250 bis 300 Euro. Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer Ü20-Anlage bei Eigenversorgung kann der kostenlose Online-Rechner der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) genutzt werden.

Ersatz der Anlage

Wenn die alte Anlage technisch nicht mehr funktioniert oder teure Reparaturen benötigt, kann sie durch eine neue ersetzt werden. Neue Solarmodule erzeugen auf derselben Fläche bis zu doppelt so viel Strom. Für neue Anlagen gibt es die aktuelle EEG-Einspeisevergütung für 20 Jahre. Anlagen bis 10 kWp, die bis 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, erhalten 12,87 Cent pro kWh bei Volleinspeisung, größere Anlagen erhalten ab 10 kWp 10,79 Cent pro kWh.

Die Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen verringern sich alle sechs Monate um 1 Prozent. Ab 1. August 2024 gelten neue Werte für Anlagen, die bis 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden.

Entsorgung und Wiederverwendung

Alte Solarmodule können kostenlos beim örtlichen Wertstoffhof entsorgt oder weiterhin genutzt werden, z.B. am Balkon oder Garagendach.

Tipp der Verbraucherschützer

Bei der Entscheidung über die 20 Jahre alte PV-Anlage ist kein Zeitdruck notwendig. Alle Optionen können in Ruhe geprüft und umgesetzt werden, sobald es sinnvoll erscheint. Bleibt alles beim Alten, erfolgt weiterhin eine Vergütung für die Volleinspeisung.